Vermehrt beschwerten sich Besitzer von kleinen Kneipen über erhebliche Gewinneinbrüche und ausbleibende Gäste wegen des jüngst verabschiedeten Rauchverbots. Daraufhin klagten einige von ihnen und bekamen Recht.
Durch eine Klage von Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie einem Heilbronner Diskothekenbesitzer wurde das Rauchverbot für kleinere Kneipen gekippt. Das Gericht beschloss, dass auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden müssen, wenn es erlaubt sei abgetrennte Raucherzimmer zu betreiben.
Besonders kleine Betriebe im Gastronomiebereich sind derzeit von existenzbedrohenden Umsatzrückgängen wirtschaftlich besonders stark belastet. Aus diesem Grund sei das Rauchverbot im rechtlichen Sinne unverhältnismäßig und verletzte die Berufsfreiheit der Kläger.
Wegen des Gerichtsurteil müssen nun sämtliche Bundesländer ihre Rauchverbote anpassen. Bereits mehrere Bundesländer wie Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein kündigten an, dass sie ihre Rauchverbote in kleinen Gaststätten komplett aufheben bzw. Verstöße gegen das Rauchverbot vorerst nicht mehr zu ahnden.